Das Ingenieurbüro ImmoEnergyExperts ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für professionelle Energieberatung in Düsseldorf und ganz Nordrhein-Westfalen. Wir unterstützen private Immobilienbesitzer, Unternehmen, Investoren und Projektentwickler bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, energetische Optimierung und nachhaltige Gebäudekonzepte.
Unsere Energieberatung in Düsseldorf und NRW basiert auf fundierten technischen Analysen und einer ganzheitlichen Betrachtung Ihrer Immobilie. Ob Bestandsgebäude oder Neubau – wir erfassen den energetischen Ist-Zustand, identifizieren Einsparpotenziale und entwickeln individuelle Energiekonzepte, die wirtschaftlich sinnvoll und technisch umsetzbar sind. Ziel ist es, Energieverbräuche zu senken, Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren und den Wert von Immobilien langfristig zu steigern.
ImmoEnergyExperts begleitet Sie bei energetischen Sanierungen ebenso wie bei der Planung energieeffizienter Neubauten. Unsere Leistungen umfassen unter anderem Energieanalysen, technische Beratung, die Bewertung von Gebäudetechnik sowie die Entwicklung maßgeschneiderter Sanierungs- und Effizienzmaßnahmen. Dabei berücksichtigen wir stets aktuelle gesetzliche Anforderungen, energetische Standards und praxisnahe Lösungen.
Als unabhängiges Ingenieurbüro legen wir großen Wert auf objektive Beratung und transparente Entscheidungsgrundlagen. Unsere Energieberatung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an gewerbliche und öffentliche Auftraggeber in Düsseldorf und ganz NRW. Durch unsere regionale Ausrichtung kennen wir die spezifischen Anforderungen des Immobilienmarktes in Nordrhein-Westfalen genau.
Das Impressum von ImmoEnergyExperts enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben. Das Ingenieurbüro ist in Düsseldorf ansässig und erbringt seine Leistungen in allen Düsseldorfer Stadtteilen sowie im gesamten Stadtgebiet. Dazu zählen unter anderem Bilk, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberkassel, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Kaiserswerth, Benrath, Eller, Gerresheim und weitere Stadtteile.
ImmoEnergyExperts bietet Ingenieur- und Energieberatungsleistungen für private und gewerbliche Auftraggeber in Düsseldorf und Umgebung an. Die im Impressum aufgeführten Kontaktdaten ermöglichen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme für Anfragen rund um Energieberatung, Gebäudetechnik und technische Ingenieurleistungen.
Alle Angaben im Impressum dienen der Transparenz und der rechtlichen Information über den Anbieter dieser Website. Sie gelten für sämtliche angebotenen Leistungen des Ingenieurbüros ImmoEnergyExperts im Raum Düsseldorf sowie in Nordrhein-Westfalen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen von Ingenieurbüro ImmoEnergyExperts, Inh. Sven Sumiejski, Hemmerhof 139, 45277 Essen, E-Mail: info@immoenergyexperts.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
ImmoEnergyExperts erbringt Leistungen im Bereich der Energieberatung und technischen Immobilienbewertung. Dazu zählen insbesondere energetische Analysen von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Erstellung von Energiekonzepten, Sanierungsempfehlungen und individuellen Sanierungsfahrplänen, die Beratung zu Fördermitteln sowie die Unterstützung bei deren Beantragung und Abwicklung.
Die Leistungen erfolgen als unabhängige Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen und umfassen keine handwerklichen Ausführungen oder Bauleistungen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach
Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche
datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

